Z.'Küp. Regeln für dieselbe. 5.579.58c?. 259
sten, welches selbst solche Fülle unter sich begreift,welche wider die gewöhnliche Analogie zu lausenscheinen: wohlhabend, hochtrabend, hoch--rnüthig. Dahin gehören vornehmlich die meistenzusammen gesetzten Verba, sie mögen nun mitSubstanlivis oder Adverbiis zusammen gesetzt seyn,S. §.434: brandscha^en, rathschlagen, will-fahren, abdanken, auskommen u. s. f. Ja diemeisten unächten Zusammensetzungen scheinen nachdiesem dunkel empfundenen Grundsatze gebildet zuseyn. Ferner gehören dahin die meisten zusammengesetzten Umstandswörter, welche bloß nach diesemund dem vorigen Merkmahle beurtheilet werdenmüssen: vollauf, allda, allhier, gleichwohl,ehedem, vielmehr, (wenn es die Ccmjunction ist,ober es ist viel mehr, weil hier nichts von einerFigur Statt findet,) zuwege, überhaupt, wo-fern, damit, ohnehin u. s. f.
§. 580. Nunmehr ist leicht zu bestimmen, wel- Unrichtigeche Wörter nicht als zusammen gesetzt betrachtet Mimmen-werden können. letzungen.
1. Zwey in gleichem Verhältnisse stehendeWörter, wovon folglich keines das andere bestim-men kann; Fürst 5 Bischof, kaiserlich - könig-lich, welche zum Zeichen der Apposition allenfallsmit dem Bindezeichen geschrieben werden können.Ferner die Oberdeutschen allschuldigen Dank-fagen, allgedeihlichen Vorschub thun, für al-len schuldigen, allen gedeihlichen, wo beydeeigentlich in einem gleichen Verhältniß stehen.Folglich können auch keine Wörter zusammen gesetztwerden, welche mit und verbunden sind, oder wodieses Bindewort ausgelassen worden, weil es dasMerkmahl eines gleichen Verhältnisses ist. Aus-
R s genom-