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Bd. 2 (1782)
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Zo6 I.TH. 4. Abschn. Syntax.

II. Verbindung des Substantives mitandern Substantiven.

Verschiede- §- 606. Zwey oder mehrere Substantivs kön-ne Arten nen vornehmlich auf eine gedoppelte Art mit eincm-derselben. her verbunden werden, nachdem sie entweder in ei-nem gleichen oder in einem ungleichen Verhält-nisse geg?n einander stehen. Im ersten Falle sinddie Substcmtiva entweder mehrere Nahmen mehre-rer neben einander gestellter Dinge, oder mehrereNahmen eines und eben desselben Dinges, oderdas Hintere ist eine Erklärung, oder endlich eineEinschränkung des vorder». In allen diesen Fäl-len stehen sie ordentlich in einerley Casu, weil dieCasus Verhältnisse bezeichnen, hier aber das Ver-hältniß gleich ist, sie mögen übrigens im Subjecte,oder im Prädicate stehen. Im zweyten Falle sinddic Verhältnisse sehr mannigfaltig, und die Art ih-rer Bezeichnung ist verschieden, daher selbige destoumständlicher angeführet werden müssen, je man-gelhafter die Sprachlehren, nicht nur der Deutschen,sondern aller übrigen Sprachen in diesem Stückesind, indem sie von dem ersten Hauptfalle nichtsweiter als die Apposition kennen, der ganze zweyteHauptfall aber sich bey ihnen auf die Regel ein-schränkt, daß von zweyen Substantiven, wenn siezusammen kommen, eines im Genitiv stehet. Wiemangelhaft diese Regel sey, ist leicht zu zeigen.In den Ausdrücken, der Fürst Bischof, die Kai-serinn Königinn, mein Darer der König u.s. f.kommen überall zwey Substantiva zusammen, unddoch stehet keines im Genitivo. Der Beysah, wel-cher in einigen Sprachlehren beygefüget wird,wenn von zweyen Substantiven eines dasandere regierer, hebt das Mangelhafte nicht, weil