Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
314
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Z!4 I. Ts> 4'Abschn. Syntax

5. Der §. 616. 5. Das Verhältniß der Theile gegen

Theile ge- das Ganze, oder vielmehr die Bezeichnung des«en das Ganzen, an welchem sich etwas als ein Theil befin-det, wo besonders ein dreyfacher Fall Statt findet.1. Ist der Theil, wovon das Ganze angegebenwird, noch an demselben befindlich, oder er wird alsan demselben befindlich vorgestellet, so stehet dasGanze am besten in dem Genitive: die N)anddes Hauses, ein Drittel der Stadt, die Grän-zen Deurschlandes, die obern Theile Italiens ,die jLcke des Tisches. Sehr häufig wird hierfreylich auch von gebraucht: ein Drittel von derSradt, die obern Theile von Italien . Alleindiese Präposition sollte hier eigentlich nur alsdanngebraucht werden, wenn sich der Genitiv entwedergar nicht, oder nicht ohne Mißklang ausdrucken läßt:die Theile von Afrika , die Provinzen vonAmerika . 2. Soll der Theil von dem Ganzengetrennet werden, so stehet am häufigsten von: einStück von dem Braten, nimm ein Brer vondem Haufen, gib nur ein Pfund von dem puls^ ver. Welche Präposition auch z. um der Deutlich-keit willen stehet, wenn der Theil schon wirklich vonseinem Ganzen getrennec ist: ein Finger von demheiligen Burchard, als Reliquie; ein Fingerdes heiligen Burchards würde bedeuten, daß der-selbe noch an seinem Körper befindlich ist. So auchdie tVolle vom einem Schafe, die Brust voneinem N?idder, die Haut von einem Men-schen. Wird in allen diesen Fällen das Ganze oftohne alles Casus-Zeichen gesetzt, ein Stück Bra-ten, ein Viertel Pfund u.f.f. so gehet dieser Fallin den folgenden über, und das Ganze wird hierbloß als Materie oder Gattung betrachtet.

6. Das