i. Kap. 2. Substantiv. §. 619. ziy
§. 619. 10. Das Verhältniß einer bestimm- io. Einerten Beschaffenheit oder Eigenschaft, besonders einer bestimmte»bestimmten Größe, eines Maßes, Gewichtes, Wer- Beschaffen-des oder Alters; mit von. ^M'
(1) Einer bestimmten Beschaffenheit, wennselbige durch ein Substantiv ausgedruckt werdensoll: eine Sache von großer-Wichtigkeit, einMann von vieler Gelehrsamkeit, von vielenVerdiensten, eine Person von seltener Schönsheir, ein Mensch von schlechter Aufführung,ein Mann von großen: Vermögen, von vielerZLinstchr, eine Person von gutem lVuchse,ein Nleid von dunkler Farbe, ein Demantvon großem N>erche, eine Speise von gutemGeschmacke, ein Mann von deinem Verstän-de. Wo das Adjectiv, wenn dasselbe leicht zu ver-stehen ist, auch wohl verschwiegen wird: ein Mannvon Verdiensten, von Vermögen, eine Personvon Stande, ein Mann von Geschmack. In.dessen läßt sich doch diese ganze Arr des Ausdruckesnicht überall anbringen, besonders wenn das Ad-jectiv den Begriff kurzer, und eben so verständlichausdruckt: eine sehr häßliche Person, ein thö-richter Mensch, ein armer Mann, und nicht,eine Person von großer Häßlichkeit, einMensch von Thorheit, ein Mann von Ar-muth, ob man gleich sagt, eine Person vongroßer Schönheit, ein Mann von Verstände,von Vermögen. In einigen wenigen Fällen isthier auch der Genitiv gangbar: einRind guter Art.Es gibt noch eine gedoppelte Arr, die bestimmte Be-schaffenheit einer Person und zuweilen auch einerSache durch ein Substantiv zu bezeichnen: (a) DieLebensart, den Stand, das Gewerbe u. s. f. durchden Genitiv: er ist seines Standes ein Rauf-mann,