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Bd. 2 (1782)
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327
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i. Kap. z. Adjectiv . §.624. 327

kann, gern durch ein bey nahe gleich bedeutende«:der tugendhafte Bürger und der rechtschaffe-ne Bauer, der lasterhafte Vacer und der aus-geartete Sohn.

§.624. In dem vorigen Abschnitte ist bereits Adjectiv»bemerket worden, daß in einem zusammengesetzten vor Coin-Substantive das Hintere oder Grundwort eigentlich po>'ke>.dasjenige ist, dessen Begriff herrschet, und auf wel-ches sich folglich auch der Artikel und alle übrigeBestimmungswörter beziehen müßen. Es ist da-her fehlerhaft, Adjectiva vor ein solches zusammengesetztes Wort zu setzen, welche sich auf das Bestim-mungswort beziehen sollen, und sich nur allein aufdasselbe beziehen können. Dergleichen sind z. B.ein seidener Strumpf-Fabricant, ein Fran-zösischer Zeirungsleser, der tolle Hundsbiß,ein wollener Zeugrveber, ein chirurgischeroder mustcalischer Instrumenten - Macher,ein rvilder Schroeinsbracen, eine gemästeteSchöpsLeule. Welche der Deutschen Analogienach nichts anderes bedeuten können, als einen Fa-bricanten von Seide, einen Französischen Leser, ei-nen tollen Biß, einen Weber von Wolle u. s. f.Daher man in solchen Fallen umschreiben muß,ein Fabricant seidener Strümpfe, ein LeserFranzösischer Zeitungen, der Biß eines coUenHundes, ein Verferriger oder Künstler musi-calischer Instrumente u. s. f. Das Adjectiv mitdem ersten Substantive zusammen zu ziehen, oderes durch ein Bindezeichen an dasselbe zu hangen,ein Groß--Uhrmacher, ein Mollen-Zeugwe-ber, vermehret das Fehlerhafte, weil Gropuhrund Mollenzeug reine Zusammensetzungen aus-machen, folglich das Wort dreytheilig seyn würde.

H. 625.