i.Kap. 5. Pronomen. §.662. 363
in? beyden Zahlen: derjenige Vorzug, dessen er sowürdig ist; diejenige Personen, deren wirerwähnten; nicht welches oder welcher, wel-cher Verstand verfinstere ist, besser deren.2. Wenn ein Relativum ein persönliches Pronomenin der Apposition begleiten soll: Gott, der du mitAllmacht dieses Element beherrschest, Raml.ihr die ihr im Überflusse lebt. S. Th.i. §.375.
§, 662. Da die Deutlichkeit und Bestimmtheit Iwcydeu,das erste Grundgesetz der Rede ist: so hat man sich tigkeir deszu hüten, ^daß die gleichlautenden Nominative und ^lche unAccusativs welche und die keine Zweydeutigkeit undDunkelheit verursachen, indem sie sowohl die beydengedachten Casus im weiblichen Singular, als im ,Plural seyn können. Die Truppen, welche dieFeinde verfolgten, wo der unkenntliche Casus andem welche einen doppelten entgegen gesetzten Ver-stand leidet, und auch bedeuten kann, daß die Trup-pen von dem Feinde verfolget worden. So auch:die Fremde, die die Nachbarinn sahe, oder wel-che die Nachbarinn sahe; es liefen einigeFregatten aus, welche die Spanischen Schiftfe aufbrachten. Man hebet die Zweydeutigkeitdurch eine andere Wendung, besonders durch dasPassivum: die Truppen, welche den Feindverfolgten, wo schon der Accusativ der Mißdeu-tung vorbeugt, oder die Truppen, von welchendie Feinde verfolgt wurden; oder wenn dieTruppen der leidende Gegenstand sind, welchevon dem Feinde verfolgt wurden. So auch,die Fremde, von welcher die Nachbarinngesehen wurde, oder wenn der Sinn des Re-denden es erfordert, welche von der Nachbarrinn gesehen wurde.
§. 66z.