Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
369
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i.Kap. 6. Verbum. §.668.669. 569

Anweisen !11und. Da die letztere Form bloß umdes Nachdruckes willen gebraucht wird, einen Saßunbestimmt anzufangen, um ihn auf das bestimmte-ste zu beschließen, fo ist es eigentlich keine Abwei-chung von der Regel, oder Auslassung des es, wenn .man der gewöhnlichen Analogie folgt, und das be-stimmte Subject voran seht, da denn das es vonselbst wegfallen muß: der I^önig lebe? der Unsweisen Mund spricht. Hingegen kann das esin dem erstem Falle, wenn es nähmlich ein wirklichunbestimmtes Subject bezeichnet, bey solchen unper-sönlichen Zeitwörtern verschwiegen werden, welchezugleich reciprok sind, oder vielmehr den Casum desleidenden Gegenstandes bey sich haben: mich frie-ret, uns gelüstet, davor grauet ihm; für esfrieret mich, es gelüstet uns, davor grauet esihm. So auch in Fragen: gelüstet dich ? dur-stet dich?

§. 669. Eigentlich hat der Imperativ nur die Von demzweyte Person, weil es erst in einigen neuern Spra- 2>npera»chen aus einer sehr übel verstandenen Höflichkeit üb-lich geworden, einen andern in der dritten Personanzureden. Weil nun die angeredete zweyte Personeben durch die unmittelbare Anrede schon hinlänglichbestimmt wird, so bedarf sie eigentlich keines Prono-minis: gehe hin und thue desgleichen; suchet^,fo werdet ihr finden. Indessen kann es stehen,wenn man die Person mit Nachdruck heraus hebenwill: sprich du in meiner Sache. Und es mußstehen, wenn mehrere Personen zu unterscheiden sind:wenn er es nicht haben will, so nimm du es.Da aber die'dritte Person des Imperatives keinerSprache natürlich ist, und daher auch von dem Prä-sent! des Conjunctives entlehnet wird, so kann dieseauch das Pronomen nicht entbehren: guter Freund,Ad-l.jV.Spr.ll.v. Aa komm