r.Kap. 6. Verbum. §.672. Z7Z
§. 672. Wenn aber die verschiedenen Subjecte Fort-zugleich verschiedene Personen sind, so ist die Fra-sttzunz.ge, welcher Person das Verbum folgen soll, in-dem es nur eine ausdrucken kann. Hier ist es ei-gentlich willkührlich, nach welcher Person sich dasVerbum bequemet; indessen ist man doch im Deut»schen darin überein gekommen, daß die erste Per-son der zweyten, und die zweyte der dritten vorge-zogen wird; das ist, stehet ein Subject in der ersten,und das andere in der zweyten oder dritten Person,so stehet das Verbum in der ersten, aber im Plural:du und ich wissen das nicht, oder ich und duwissen das nicht; ich und er, (oder er und ich,)rverden das nicht einsehen lernen; ich, er unddu können das nicht. Ist aber eine Person diezweyte und die andere die dritte, so stehet das Ver-bum in der zweyten Person des Plurales; du under, (oder er und du,) werdet das nicht erfah-ren. Wollte man die Rede vollständig machen, somüßte man im ersten Falle das wir, und im letztendas ihr voran sehen, und die übrigen Pronominazur nähern Bestimmung folgen lassen: wir, duund ich, wissen das nicht; ihr, du und er,werdet das nicht erfahren. Welche Ergänzungin der fcyerlichen Sprechart nothwendig ist: wir,ich und Anst, haben dich lange gesucht.
Hierher gehöret wieder der Fall nicht, wenn dasVerbum nicht einerley Prädicat den Subjecten bey-leget, und daher doppelt verstanden werden muß,wenn es gleich nur einmahl stehet, in welchem Fall-es der letzten Person folget, auf die es sich unmittel-bar beziehet, sie sey übrigens welche sie wolle: nichtich, der Rönig hat es befohlen; nicht er, duhast es gethan; nicht eure Brüder, ich habees gesagt. Wo das Prädicat bey dem einen Sub-
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