i.Kap. 6. Verbum. §.693.694. 397
Man treibt diese Weglassung daselbst oft so weit,daß man auch wohl das Verbum seyn wegläßt, wennes ein für sich besiehnwes Verbum ist: ich habedeinen Freund besucht, welcher krank.
Wenn haben und seyn in einem und eben dem-selben Säße zugleich als Hülfswörter und eigensVerba vorkommen, so dürfen sie nicht ein Mahlverschwiegen werden: er rvar von adeliger Her-kunft und war zu XVien geboren; er ist krantund ist dennoch verreiset; ich habe es, undhabe es sorgfältig verwahret; wo war, ist undhabe ein Mahl nicht verschwiegen werden können;eigentlich auch nicht, wenn sie hinten stehen, ob gleichdie Weglassung hier erträglicher ist: da er vonadeliger Familie, und zu 5Vien geboren ist.Am besten gibt man der Rede eine andere Wendung,sowohl die Wiederholung als auch die Dunkelheitzu vermeiden: da er aus einer adeligen Familieherstammt, und u. s. f.
Das Hülfswort werden kann in keinem Falleweggelassen werden.
§. 694. Mangel an Gefühl und Provinzial- Ungeschi«Mängel verleiten oft zu ungeschickten Arten des Ge- ter Ge-brauches der Hülfswörter: ich habe zu vernehs brm'H dermen gehabt, für ich habe vernommen; ich A^n^hätte es thun würden, für ich würde es ge- ^'than haben. Wohin besonders das §. 678 schongedachte Oberdeutsche Plusquamperfect gehöret, ichhabe es ihm gesagt gehabt, für ich harre esgesagt.
Da die Deutschen zu Ersetzung ihrer mangelhaf-ten Conjugation in Vergleichung mit andern Spra-chen, und besonders der Lateinischen, die Umschrei-bung durch Hülfswörter angenommen haben, so sind
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