Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
399
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i.Kap. 7. Verbum u. Verbum. K.695. 399.

hen müsse, in welchem Falle diese freylich unendlichwerden würde. Daß diese keine Hülfswörter sind undseyn können, ist bereits Th.i. Angezeiget worden.Wahre Hülfswörter sind nur die drey, seyn, habenund Werben, und wenn diese einmahl mit zur Con-jugation gezogen werden müssen, so muß man auchso viele Tempora annehmen,, als sich Zeicverhältnissedurch sie bezeichnen lassen.

Vll. Verbindung eines Verbi mit demandern.

§. 695. Ein Verbum kann auf verschiedene Art Von der-mit dem andern verbunden werden, entweder so, daß selben Über»beyde oder auch mehrere verschiedene Prädicate ent-halten, in welchem Falle sie durch Conjunctionen ver-bunden wei den: er gab es nur und ging davon;oder daß beyde nur ein und eben dasselbe Prödicatausmachen. Wir haben es hier nur mit dem letztemzFalle zu thun, und da kann ein Verbum mit demandern in verschiedener Absicht verbunden werden,entweder das unvollständige Piädicat des einen zuerganzen, oder einen Gegenstand, eine Absicht, eineArt und Weise u. s. f. zu bezeichnen, oder endlich auchzwey Satze vermittelst eines Theiles eines Verbi zu-sammcn zu ziehen. Von dem letztern Falle redenwir in dem folgenden dritten Kapitel besonders; hierhaben wir es nur mit den beyden ersten zu thun.Da das eine Verbum bereits die Zahl, Person undZeit ausdruckt, so darf das andere Vcrbum die bey-den ersten Umstände nie, und den letzten nur seltenausdrucken, daher können nur der Infinitiv und dasParticipium desselben zur Bestimmung des einenVerbi dienen, von welchen das erste oft noch die Par-tikel zu vor sich nimmt.

§. 696.