I. Th. 4. Abschtt. Syntax.
,. Verbi»- §- 696. 1. Soll ein Participium ein andresdnng der Verbum bestimmen, so darf es nicht concresciereeParticipien seyn, weil die concrescicrtm Bestimmungswörtermit Vec- Substantiv« gehören. Ein unconcre-
sciertes Participium ist nichts anders, als ein vondem Verbo abgeleitetes Adverbium, folglich lön-nen die unconcrefcierten Participia, wie ein jedes an-deres Adverbium mit d<m Verbo verbunden werden,und sie haben dabey den Vortheil, das; sie auch denNebenbegriff der Zeit ausdrucken können: ich fandihn schlafend, die Freuden des Lebens sindsizarsam gestreuet. Wir haben es hier vornehm-lich mit dem Participio Prateriti zu thun, weil die-ses in seinem Gebrauche manches besondere hat. Eswird gebraucht:
(1) Mit den Hülfswörtern haben, seyn undwerden, die mangelhafte Deutsche Conjugation zuersetzen, S. Th.i. §.409.410.
(2) Mit dem Verbo seyn, gemeiniglich in, thätiger Bedeutung: verschwiegen seyn, in et-was begriffen seyn, auf etwas bedacht seyn,besorgt seyn, S. oben §. 464.
(z) In einigen besondern Arten des Ausdru-ckes, verloren gehen, S. §. 46'. Besonders imgemeinen Leben, mit den Verbis haben, habenwollen nnd wissen: ich wollte sie gefragt, ge-bethen, ersucht haben, ich will ihn nicht ge-schimpft haben, welche Form doch die edlereSchreibart vermeidet. Anständiger sind: das willich dir gesagt, befohlen haben, ich will esbezahlt haben; das wölke er bestraft wissen,ich will nichts davon gesagt wissen u. s. f.Welche Arten des Ausdruckes eigentlich Zusammen-ziehungen zweyer Sähe vermittelst des Parrieipii sind:ich will, daß nichts davon gejagt werde.
(4) Eine