Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
402
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402 l.TH. 4.'Abschn. Syntax.

2. Des blo- §- 697. 2. Der Infinitiv bezeichnet den Be«ßen Jnsini- griff des Verbi ohne alle Bestimmung der Person,tivts. der Zahl, und eigentlich auch der Zeit. Mit ihmwerden verbunden:

(1) Diejenigen Verba , welche einen bloß all-gemeinen Umstand jeder Handlung bezeichnen, denendaher die Handlung selbst im Infinitive beygefügetwird. Diese sind folgende acht:

Dürfen: du darfst es ja nur sagen; darfich fragen, wer er ist^ daran durfte ich nichteinmahl gedenken; daß ich ihn doch nim-mermehr wieder sehen dürfte!

Können: ich kann es nicht fehen; da Gottnichts wollen kann, als meine N?ohlfahrr,Gell, er könnte etwas Vöfes im Sinne ha-ben ; der Spaß könnte mir theuer zu stehe»kommen; könnte er indessen nicht gestorbenseyn^ das kann nicht bewiesen werden.

Lassen: laß ihn gehen; ich muß es gesche-hen lassen; etwas fahren, fallen, gehen las-sen; wir wollen es dabey bewenden lassen;laß ihn machen; laß diesen Verlust deineStärke nicht beugen; sich hören, sehenlassen.

Mögen: ich mag thun, was ich will; dumagst nun zusehen; was mag das bedeuten i'es mag seyn; ich fürchte, er möchte kommen;graben mag ich nicht.

Müssen: ich muß schreiben; du mußt esthun; man muß sich in die Zeit schicken; ichmuß ihnen sagen; du mußt Geduld haben;er muß es wissen; was muß das bedeuten.

Sollen: