i. Kap. 7. Verbum u. Verbum. §. 697. 405
Anm. 1. Diejenigen von den Verbis dieser undder vorigen Nummer, welche Activa sind und denAccusativ des leidenden Gegenstandes bey sich haben,machen hier oft Zweydeutigkeiten, weil der Infinitivsowohl active als passive verstanden werden kann.L.aß ihn rufen, kann bedeuten, verstatte, daß errufe, und veranstalte, daß er gerufen werde; laßihn tragen, leide, daß er trage, und veranstalte,daß er getragen werde; ich höre ihn rufen, ichhöre, daß er ruft, und daß er gerufen wird; ichsahe ihn schlagen, ich sahe, daß er schlug, undgeschlagen ward. So auch, ich habe ihn mah-len sehen, man lasse ihn würgen, laß ihnkommen. Wo nun eine solche Zweydeutigkeit zubesorgen ist, da muß man derselben durch eine Um-schreibung zuvor zu kommen suchen. Ar hört sichgerne loben, wird indessen allemahl in passiver Be-deutung gebraucht.
Anm. 2. In den zusammen gesetzten Zeiten ste-hen die Verba dieser und der vorigen Nummer nichtin dem Participio Präteriti, sondern gleichfalls indem Infinitiv: rver hat dich kommen heissen,nicht geheissen, ich habe ihm arbeiten helfen,nicht geholfen. Da dieß eine wahre Abweichungvon der Regel ist, welche durch unrichtiges dunkelesGefühl veranlasset worden, so scheinet auch die Hoch-deutsche Mundart hier nach und nach wieder zur Re-gel zurück zu kommen, daher auch in manchen anStatt des Infinitives das Participium, entwederallein, oder doch mit dem Infinitive gleichgültig ge-braucht wird, dagegen in andern der Infinitiv nurnoch allein gangbar ist.
Im Participio allein wird gebraucht, has Ver-bum fühlen, welches doch ohnehin auch in den ein-fachen Zeiten selten mit dem Infinitiv verbunden
Cc z wird;