r.Kap. 8. Verbum u. Subst. §.707. 417
gegnet mich übel, man versichert mich, manhilft mich; sondern in allen diesen Fällen der Da-tiv der Person gesetzt werden muß, welcher im Pas-sivs unverändert bleibt. Folglich: mir ist berich-tet worden, ihm ist übel begegnet worden,mir ist versichert worden, uns ist geholfenworden. In welchen Fällen das verschwiegene esdie Stelle des eigentlichen Subjectes vertritt: es istmir berichtet worden.
Diejenigen Verba also, welche im Activo zweyAccusativ? in der Apposition bey sich haben, erfordernim Passiva zwey Nominative auf ähnliche Art: ichnenne ihn Vacer, folglich im Passivo, er wirdVarer genannt, S. §. ?zo.
§. 707. Daß ein Prädicat vermittelst eines und Verba mlteben desselben Verbi von zwey und mehr Subjecten zweven N»»gesagt werden kann, daß folglich mehrere Nomina-tive vor einem Verbo Statt finden, ist bereits § 670bemerkt worden. Aber es gibt auch Fälle, wo zweyund mehr Nominative eines und eben desselben Sub-jectes bey einem Verbo stehen können. Diese sind:
1. Die Apposition, Erklärung und Einschrän-kung eines Nominatives durch den andern, wovonschon §. 608-610 geredet worden.
2. Die unbestimmte Ankündigung eines be-stimmten Subjectes durch es, in welchem Falle dasSubject zweymahl genannt wird, einmahl unbe-stimmt und das andere Mahl bestimmt: es ist einGort; es war einmahl ein Nlann; es lebeder König! S. §. 705.
Bey einigen Neutriö mit unvollständigenPrädicarm, welche das vollständigere Prädicat durcheinen andern Nominativ genannt wissen wollen.Diese Verba sind vornehmlich: seyn, werden,Adel. jO.Spr. U.V. Dd blei-