i.Kap. 8. Verbum u.Subst. §.709.710. 419
Held fall ich, eben ders. wo der Verstand mangel-haft und dunkel ist.
§. 709. Bey den Reciprocis kann es zuweilen Bey Re-zweifelhaft werden, ob sich das mit als begleitete ciprocis.Substantiv auf das Subject beziehen, folglich imNominativ stehen, oder ob es dem Pronomine reci-proco folgen, folglich in den Accusativ treten müsse.Die Fälle, wo dieses zweifelhaft ist, sind indessen sel-ten, weil gemeiniglich der Nominativ stehet: er be-trägt sich als ein rechtschaffener Mann; erhält sich als ein Held; er verhielt sich als einFeiger; du fuhrst dich auf als ein lxind; siefreuere sich als ein Aind; du geberdest dichals ein N>ahnsinniger. Selten der Accusativ:er hat sich als einen großen Mann gezeiger,wo doch der Nominativ richtiger und analogischerseyn würde. Nur bey den unpersönlichen Recipro-cis folgt das Substantiv dem Pronomine, weil esmit dem unbestimmten Subjecte nichts zu thun hat:es hungert mich als einen lVolf; es frorihn als einen Fieberhaften. Freylich ist hier imgemeinen Leben der Nominativ sehr gewöhnlich; alleinman darf nur den ganzen Ausdruck ergänzen, unddas Verbum wiederhohlen, so fällt das Fehlerhaftedes Nominatives sogleich auf: es hungert mich,als einen N)olf hungert. Soll hier der Nachsatzim Nominative stehen, so muß das Verbum nichtunpersönlich, sondern persönlich ausgedrucket werden:ich hungere als ein N>olf.
2. Von dem Verbo mit dem Genitive.
§. 710. Die Casus der Nennwörter sind dazu Gebrauchbestimmt, die Verhältnisse der selbständigen Dinge >"s Geni-zu bezeichnen. S. Th. 1. §. 171. Das Verhältniß Nres über.
Dd - des^'