Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
425
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i.Kap. 8. Verbum u.Subst. §.716. 425

haben fehlerhaft sind); er ist meiner Meinung;das ist deines Amtes nicht; guten Muthesseyn; des Todes seyn; es ist so Herkommens;eines Geschlechtes, eines Sinnes seyn.

§. 716. 4. Den Gegenstand der Sache, 4. Des Ge-nach vielen Verbis, welche den leidenden Gegenstand genstandeSder Person durch den Accusativ ausdrucken, da denn ^ Sache« >die Sache in den Genitiv tritt. Erfordern sie hinge-gen den Gegenstand der Person in dem Dativs, sosiehet der Gegenstand der Sache in d?m Accusativ?,davon im folgenden. Die vornehmsten Verba die-ser Art, welche die Person in den Accusativ, die Sa-che aber in den Genitiv gesetzt wissen wollen, sind: -

Anklagen: jemanden des Hochverrathes,des Straßenraubes anklagen; wo doch wegenüblicher ist.

Defreyen: jemanden einer Sache befreyen;jetzt durchgängig mit von.

Belehren, nur in der Redensart: jemandeneines bessern belehren.

Berauben: jemanden einer Sache berauben.

Bereden: Baruch beredet dich dessen,Ier. 4Z.

Beschuldigen, wie anklagen: jemanden ei?es Verbrechens beschuldigen.

Bezüchtigen, wie das vorige, nur daß es imHochdeutschen wenig mehr gebraucht wird.

Entblößen: alles Schmuckes entblößetseyn; die höhere Schreibart ausgenommen, liebermit von, von Gelde entblöße-- seyn.

Entladen: jemanden seiner Last entladen;auch mit von.

Entlassen: jemanden seines Amtes, seinerPflicht, seines Eides entlassen.

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