426 i. Th. 4. Abschn. Syntax.
Entledigen: jemanden einer Sache entledi-gen; auch mit von.
Entsetzen: jemanden feines Amtes entferzen.
Gewähren: einen seiner Bitte gewähren;besser, einein seine Bitte.
Überführen: jemanden einer Sache über-führen; mich mit von.
Überheben: jemanden einer Sache über-heben.
Überweisen, Überzeugen, wie überführen:einer Sache überzeuget werden; auch mit von.
Versichern: er versicherte mich seinerFreundschaft. Auch und noch häufiger: er ver-sicherte mir seine Freundschaft. Aber das Re-ciprocum, sich einer Sache versichern, wenn esbedeutet, sie in sichern Besitz nehmen, erfordert noth-wendig den Genitiv; bedeutet es aber überzeugen, sokann auch von stehen.
Verweisen: jemanden des Landes, derStadt verweisen.
lVürdigen: jemanden keiner Antwort, gro-ßer Ehre würdigen.
Fort- §. 717. Dahin gehören auch viele Reciproca,
fttzung. wo das Pronomen sich der Accusativ ist, daher siedie Sache im Genitive verlangen. Bey einigen kannauch die Sache im Accusativs stehen, in welchemFalle aber das Pronomen durch den Dativ erklaretwerden muß.
Anmaßen: sich eines Titels anmaßen; aberauch, maße dir diese Sache nicht an.
Annehmen: sich einer Sache annehmen.
Äußern: sich eines Dinges äußern.
Bedanken: sich einer Sache bedanken;jetzt durchgängig mit für oder wegen.
Bedens