i. Kap. 8. Verbum u. Subst. §. 717. 427
Bedenken, nur in der R. A. sich eines bes-sern Bedenken.
Bedienen: sich der Gelegenheit bedienen.
Besieisslgen: sich der Zxürze befleissigen.
Befürchten und das veraltete Befahren: sicheiner Sache befürchten, besser ohne Necivrocum,eine Sache befürchten.
Begeben: sich einer Sache begeben.
Beklagen und Bekümmern, jetzt durchgängigmit über und um.
Bemächtigen: sich des Besitzes bemäch-tigen.
Bemeisiern, wie das vorige.
Bescheiden: ich bescheide mich dessen.
Besinnen: sich eines andern, eines bessernbesinnen; ich besinne mich meiner Jugend,besser erinnere mich.
Entäußern: sich einer Sache entäußern,auch eine Sache entäußern.
Einbrechen: sich der Thränen nicht ent-brechen können.
Enthalten: sich des Lachens kaum enthal-ten können.
Entschlagen: sich aller Sorgen entschlagen.
Entschritten: sich alles Verdachtes enr-schütten.
Entsinnen: sich einer Sache; besser erinnern.Erbarmen: sich eines Dinges; auch mitüber.
Erfreuen: sich eines Dinges erfreuen.
Erheben: sich einer Sache.
Erinnern: erinnere dich der vorigen Zei-ten; auch mit an.
Erkundigen: sich einer Sache; häufiger mitnach oder wegen.
Errveh-