Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
427
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i. Kap. 8. Verbum u. Subst. §. 717. 427

Bedenken, nur in der R. A. sich eines bes-sern Bedenken.

Bedienen: sich der Gelegenheit bedienen.

Besieisslgen: sich der Zxürze befleissigen.

Befürchten und das veraltete Befahren: sicheiner Sache befürchten, besser ohne Necivrocum,eine Sache befürchten.

Begeben: sich einer Sache begeben.

Beklagen und Bekümmern, jetzt durchgängigmit über und um.

Bemächtigen: sich des Besitzes bemäch-tigen.

Bemeisiern, wie das vorige.

Bescheiden: ich bescheide mich dessen.

Besinnen: sich eines andern, eines bessernbesinnen; ich besinne mich meiner Jugend,besser erinnere mich.

Entäußern: sich einer Sache entäußern,auch eine Sache entäußern.

Einbrechen: sich der Thränen nicht ent-brechen können.

Enthalten: sich des Lachens kaum enthal-ten können.

Entschlagen: sich aller Sorgen entschlagen.

Entschritten: sich alles Verdachtes enr-schütten.

Entsinnen: sich einer Sache; besser erinnern.Erbarmen: sich eines Dinges; auch mitüber.

Erfreuen: sich eines Dinges erfreuen.

Erheben: sich einer Sache.

Erinnern: erinnere dich der vorigen Zei-ten; auch mit an.

Erkundigen: sich einer Sache; häufiger mitnach oder wegen.

Errveh-