i. Kap. 8. Verbum u. Subst. §. 718. 429
merkung bestätiget, daß unser ganzer heutiger Geni-tiv mit Verbis nur ein Überrest des alten Gebrau-ches ist, welcher sich im Hochdeutschen immer mehrund mehr verlieret.
§. 718 5. Das Verhältniß des leidenden 5. Deö leKGegenstandes, welches sonst durch den Accusativ denden Ge-ausgedruckt wird. Die vornehmsten Verba dieser senstandeS.Art, welche den leidenden Gegenstand noch jetzt, ent-weder durchgängig oder nur in einzelen Fällen, durchden Genitiv bezeichnet haben wollen, sind:
Achren: des Silbers achtere man nicht,i Kön.io; welches doch im Hochdeutschen, die höhereSchreibart allenfalls ausgenommen, jetzt den Accu-sativ bekommt, das Silber achrere man nicht.
Bedürfen: die Rranken bedürfen des Arz-tes nicht; der Herr bedarf ihrer. Wo aberauch der Accusativ häusig ist, besonders in der Spra-che des täglichen Umganges: ich weiß, was erbedarf.
Begehren: jetzt durchgängig mit dem Accusativ.
Brauchen, Gebrauchen; jetzt am häufigstenmit dem Accusativs, brauche die Zeit; außer al-lenfalls unpersönlich: rvas braucht es fo vielesRedens?
Denken: denke der vorigen Zeiten, jetzt lie-ber denke oder gedenke an die vorigen Feiten.
Entbehren: einer Sache entbehren; aberauch im Accusativs, eine Sache.
Erwähnen: einer Sache erwähnen; auchmit dem Accusativs.
Erwarten: jemandes erwarten; häufiger undlieber mit dem Accusativs.
Fahren: des nächsten vpeges fahren; jetztdurchgängig mit dem Accusativs.
Fehlen: