Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
437
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i. Kap. 8. Verbum u. Subst. §. 722. 437

man in beyden mit dem Dative am sichersten,weil das Verhältniß der Person am klarsten her-vor sticht.

Ekeln. Dieß ekelc mich, Opiß; welcher Ac-cusativ auch im Hochdeutschen nicht ungewöhnlich ist.Doch ist der Dativ häufiger, weil der ganze Aus-druck so viel sagt, als dieß erwecket mir Ekel;wo wieder der persönliche Gegenstand unläugbar ist.Der Zepter ekelt ihm, rvie dem sein Hirten-stab, Haller.

Gelten, wenn es, auf etwas gerichtet seyn, et-was zum Ziele haben, bedeutet. Ist der Accusativder Sache dabey, so ist der Dativ der Person un-streitig: rvie ein Vogel zum Strick eilet, undweiß nicht, daß es ihm das Leben gilt,Sprichw. 2z; es gilt ihm das Leben; es giltmir alles gleich. Allein, wenn dieser fehlt, soscheint es ungewiß, ob das Nomen der persönlicheoder der sächliche Gegenstand seyn soll, daher wird essowohl mit dem Dative, als mit den Accusativs ge-braucht: ach, daß der Traum deinen Feindengülte! Dan. 4; ich wußte nicht, daß dieserSeufzer mir gelten sollte, Dusch; nun, wemgilt das? Less. nein, Liebe, nein, dir gilt nichtdieses Lied, Haged. Allein hier ist das Verhält-niß der Sache unläugbar, folglich der Accusativ rich-tiger: was einem gesagt wird, gilt alle; esschien mich zu gelten. Sagt doch ohnehin nie-mand, das gilt deinem Aopse, deinem Leben,sondern deinen V,opf, dein Leben; wo eben das-selbe Verhältniß Statt findet.

Getrauen, kann nur den Dativ haben, weil hierder persönliche Gegenstand unläugbar ist: das ge-traue ich mir nicht zu behaupten. Das ein-

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