i.Kap. 8. Verbum u.Subst. §.723.724. 441
bald im Dative stehen. Im Accusativs, wenn eö derleidende Gegenstand ist, aufwelchm das Verbum un-mittebar wirkt: seinen Gläubiger bezahlen; je-mandes Treue belohnen; das schmerzt mich.Mit dem Dative, wenn noch ein näherer leidenderGegenstand dazu kommt, auf welchen das Verbumnoch unmittelbarer wirkt, da denn jenes in den Da-tiv tritt und zum persönlichen Gegenstande wird:seinem Gläubiger die Schuld bezahlen; be-lohne ihm seine Treue; mir schmerzt derV.opf. Von lassen und andern Verbiö mit un-vollständigen Prädicaten S. §. 727.
z. Bey manchen Verbis, welche den persön-lichen Gegenstand im Dative, und den leidendenim Accusativ erfordern, läßt sich der persönlichezwar auch durch den Accusativ ausdrucken, alleinalsdann muß der leidende in den Genitiv treten, odereine Präposition vor sich nehmen: rvie sehr benei-de ich ihnen ihre Einsamkeit, und rvie sehrbeneide ich sie wegen ihrer Einjamkeit; ge-währen sie mir meine Bitte, und gewährensie mich meiner Bitte; ich versichere es ih-nen, und ich Versichere sie dessen; er versicher-te mir seine Treue, und er versicherte michseiner Treue.
§. 724. Wenn man bey transitiven Verbis un- Fort-gewiß ist, ob ein Nennwort der persönliche oder der sctzmig.leidende Gegenstand ist, folglich, ob es in den Dativoder Accusativ gesetzt wenden müsse, so dars man nurdie Rede in das Passivum setzen. Muß das Nenn-wort alsdann in. den Nominativ treten, so erfordertdas Activum den 'Accusativ ; bleibt aber der Dariv,so muß derselbe auch im Activo stehen. Man sagt,das Ixind wird von seiner Mutter geliebkoser,
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