444 i.TH. 4.Abschn. Syntax.
klar genug war, oder wo man ein Nebenverhältnißzu erblicken glaubte, da man ihm denn einen andernCasum, besonders den Genitiv unterschob. Da nunolle Verba Activa vermöge ihres Begriffes einen lei-denden Gegenstand außer sich haben, so ist es auch einesehr allgemeine Regel, daß ein jedes Verbum Acti-vum einen Accusativ erfordert, außer, wo der eben ge-dachte Fall eine Ausnahme macht: ich suchte dich;ich sahe ihn; sie fanden einen Schay;der Grurm entblätterte die Rose. Da der lei-dende Gegenstand im Passivo in die Stelle des Sub-jects tritt, so muß er auch den Casum des Subje-ctes annehmen, folglich in den Nominativ treten:du wirst gesucht, er ward gesehen.
Es gibt einen Fall, wo das Subject, dessen Ca-sus sonst der Nominativ ist, in den leidenden Gegen-stand übergehet, folglich in den Accusativ tritt. Die-ses geschiehet nach denjenigen Verbis, welche einenbloßen Infinitiv nach sich erfordern, wo das Sub-ject des Infinitives allemahl in den Accusativ tritt,und dieß ist der einige Fall, da die Deutschen einenAccusativ mit dem Infinitive verbinden: laßihn machen; ich höre ihn weinen; sehe ihnkommen; mache ihn lachen, loset man dieseFormen auf, fo wird aus dem Accusativ ein Nomi-nativ : gib zu, daß er mache, ich höre, daß erwclner. Woraus denn zugleich erhellet, daß derAccusativ eigentlich nicht von dem Verbo finito, son»dem von dem Infinitive regieret wird, weil er dessenSubject, als den leidenden Gegenstand darstellet.Daher können auch Verba , welche den Dativ derPerson erfordern, eben diefe Person im Accusativsnach sich haben, wenn sie von dem folgenden Infini-tive abhängt, und dessen Subject ausmacht. Z. B.heiß ihn kommen, d. i. befiehl, daß er komme;