»
-.Kap. 8.Verbumu.Subst.§.727.728. 445
wo der Accusativ ganz richtig ist, ob man gleich oh-ne Infinitiv sagen muß, wer hat dir das geheis-sen. Außer diesem Accusative des Subjectes, kannder Infinitiv auch noch den Accusativ des leidendenGegenstandes bey sich haben: laß mich diesenTag vollenden - ich ließ es ihn merken, laßihn deinen Reichthum nicht merken, d.i. ver-statte, daß ich diesen Tag vollende.
Ist hingegen das folgende Nennwort nicht daswahre Subject des Infinitives, sondern die Personentweder des Verbi finiti oder des Infinitives, sokann es auch nicht anders, als im Dativo stehen:laß dir an meiner Gnade genügen, laß dirWohlgefallen die Rede meines Mundes; ichhalf ihm arbeiten, hilf ihm suchen; wo der Ac-cusativ unrichtig seyn würde, weil hier nicht das Sub-ject des Infinitives, sondern der Dativ der Personbezeichnet werden soll. Hilf ihn suchen, würdepassive bedeuten, hilf, daß er gesuchet werde. Fälle,die dunkel scheinen, lasten sich durch die Auflösungleicht aufklären. Laß ihm deinen Reichthumnicht merken, ist unrichtig, weil die Auflösung,hüte dich, daß er deinen Reichthum merke, zeiget,daß ihm das Subject des Infinitives ist, daher esin dem Accusative stehen muß.
§. 728. Da die meisten Reciproca wahre Activa Bey Reci-sind, nur daß ihr Begriff auf das Subject zurück ge- pro"s undführet wird, welches alsdann durch das Pronomen ^'^s°'Reeiprocum wiederholtet wird, und wiederholtet " 'werden muß, weil ein neues Verhältniß zu bezeich-nen ist: so muß dieses Reeiprocum auch in dem Aocusanve stehen, wenn das Subject, als der leidendeGegenstand wiederhohlet wird: ich erinnere mich,unterstehe mich, besinne mich, schäme mich,
gehe
>