i. Kap. 8. Verbum u. Subst. §. 730. 447
streiten; des Todes sterben; wo die Verba schoneben das sagen. Außer, wmn das Substantivumeine besondere Art u. s. f. bedeutet. So sagt manganz riomg: eines natürlichen Todes sterben;einen bittern Trank rnnr'en; einen sauernGang gehen; einen ervigen Schlaf schlafen.
§. 7?o. Ein Vei bum kann mehrere Substantive Verba mitbey sich haben, welche verschiedene Verhältnisse be- Zweyen Be-zeichnen; allein es kann nur zwey davon unmittelbar "Naiven,regieren, und die Verhältnisse, welche auf solche Artausgedruckt werden, sind immer nur das Verhältnißder unmittelbaren und der mittelbaren Wirkung,oder der Wirkung in einen Gegenstand vermittelsteines Umweges, oder vermittelst eines unmittelbarenEinflusses. Soll eine von beyden näher bestimmtwerden, so ist eine Präposition nothwendig, welcheauch zu Bezeichnung all-r übrigen Verhältnisse er«fordert wird.
Werden nun diese Verhältnisse ohne Präpositionausgedruckt, und folglich die Substantive von demVeibo regieret, so müssen sie eigentlich durch zweyverschiedene Casus ausgedruckt werden. Dieß istein Grundgesetz nicht allein der Deutschen, sondernauch aller übrigen Sprachen, welche nach klaren Be-griffen ausgebildet worden, weil die Deutlichkeit, daserste Gesetz in einer jeden Sprache, schlechterdingswill, daß zwey verschiedene Verhältnisse auch aufverschiedene Art bezeichnet werden müssen, weil dasGegentheil Verwirrung und Zweydeutigkeit machenwürde. Findet dasselbe hier und da dennoch Statt,so ist solches eigentlich ein Mangel, und ein Beweis,daß die dunkele Empfindung, welche alles in derSprache leitet, oft so dunkel gewesen, daß sie Fehl-tritte veranlasset, oder von einer andern klärer em-pfundenen Analogie überwogen worden.
Dies-