Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
454
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454 r. Th. 4-Abschn. Syntax.

Umstand oder eine Beschaffenheit ist, und beyde die-nen dazu, dasjenige, was von einem Dinge gesagtwerden soll, näher zu bezeichnen, oder das Unselbstän-dige in der Rede zu bestimmen. S. §. 470 f.

Das selbständige Ding selbst, wird eigentlichnicht von Adverdiis als /ldverbiis bestimm; indemes ein Grundsatz der Deutschen Sprache ist, daß einjedes Adverbium , es sey nun ein Umstand? - oderein Veschaffenheirswort, vorher concrescieret werdenmuß, ehe.es unmittelbar mit dem Substantive ver-bunden werden kann. Nur einige Umstandswörtersind von dieser Analogie ausgenommen, indem siedas Vorrecht haben, das Substantiv auch ohneCon-cretion zu bestimmen, wohin nicht allein die Zahl-wörter gehören ( S. di selben,) nebst viel, mehrund rvenig, sondern auch die Umstandswörterganz, halb, genug, laurer »nd eitel, so fern bey-de nichts als, bedeuten, allein, rvsiland, voll,etwas und nichts: ganz Deutschland, halbFrankreich, Gorc allein ober allein Gott,ein Glas voll Mein, lauter Soldaten, nichtsGutes, etwas tVein. Es gibt unter diesen Wör-kein einige, welche zugleich concrescieret werden kön-nen , und da verstehet es sich, daß sie nur Adverbiableiben können, so fern sie einen bloßen Umstandbezeichnen, aber concrescieret werden müssen, sofern sie Beschaffenheiten ausdrucken sollen: ganzDeutschland, aber das ganze Deutschland, halb Frankreich, aber das ha'.be Frankreich; ein Glas voll lVcin, aber ein volles Glas;er ist lauter L.iebe, aber lauteres (reines) lVaftser. S. §. 629. Alle übrige Adverbia müssen con-creftiert werden, wenn sie das Substantiv unmit-telbar bestimmen sollen.

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