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Bd. 2 (1782)
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!.Kap. lO. Präpositionen. §.748.749. 4?r

stimmen, daher jedes sein Nennwort, oder wenig«stenS einen Begleiter desselben, wie in dem gegen«wattigen Falle den Artikel, neben sich haben muß.

§. 748. Präpositionen bestimmen allemahl ein PrZpositio,Nennwort. Wenn nun Adverbia , welche als Prä- neu bey zuPositionen gebraucht werden, mit Verbis zusammen sammcngcgesetzt werden, so bestimmen sie zunächst das Ver- Atzten kcrbum,, hören also auf Präpositionen zu seyn, und wer-den wieder Umstandswörter. Erfordert also derVerstand eine Präposition, so muß sie wiederhohlet,und nicht unter dem Verwände verschwiegen werden,daß sie bereits in dem Verbo stecke, weil sie dort nichtals Präposition, sondern als bloßes Umstandswortstehet; folglich nicht, Deutschland gränzt Frank-reich an, sondern gränzt an Frankreich an;nicht, was für Bilder gehen meine Seele vor-bey, welches einen falschen Verstand gewähren wür-de, sondern gehen vor meiner Seele vorbey.Wenn es scheinet, daß die Partikel in der Zusammen-setzung dennoch einen Casum regiere, z. B. denganzen vvald durchlaufen, so rühret der Accu«sativ nicht von dem durch her, sondern weil dasNennwort als der leidende Gegenstand des durch diePartikel bestimmten Verbi laufen betrachtet wird.

§. 749. Da es mehrere Präpositionen gibt, wel- Vielfacheche einen und eben denselben Umstand zu bezeichnen Bezeich-scheinen, so muß der Gebrauch derselben in einzelen nung d-«Fällen bloß aus der Übung erlernet werden; denn 'durch Regeln läßt sich derselbe nicht bestimmen. Zueinem Beyspiele mag der Umstand des Ortes,«der vielmehr der Richtung der Bewegung die-nen , welcher mit verschiedenen Präpositionen ausge»druck! werden kann:

>. Mi!