Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
517
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2.K. V. d. Folge d. Wörter. §.772.77?. 517

§. 772. Das Verbum kann auf sehr vielfache Des Aerbi.Art, und fast durch alle übrige Redetheile bestimmtwerden, und macht alsdann mit allen seinen Bestim-mungen zusammen genommen, eigentlich dasP?ädi-cat auö, dessen vornehmster Theil ist. Diese Be-stimmungen bezeichnen demnach entweder etwas Selb-ständiges oder etwas Unselbständiges. Jene begreiffensowohl die Gegenstände der S ache und der Person, oderdie Casus Verbi, a!6 auch alleren Umstände und Be-stimmungen, so fern sie durch Präpositionen mit ihrenSubstantiven ausgedruckt werden. Zu dem Unselb-ständigen gehören sowohl das Beschaffenheit!-- undUmstandswort, als auch der Infinitiv und das Par-ticipium, und zwar die beyden lehtern vorzüglich beyden Verdis mit unvollständigen Prädicaten. Dadas Verbum finitum der unbestimmreste Thei! desPrädicareS ist, welcher eist durch seine Bcysätze undBestimmungen die gehörige Verständlici-keit erhalt,so hat es auch im Ganze« genommen, alle seine Be-stimmungen nach sich, und zwar wiederum nach demMaße der schälfern oder schwächern Bestimmung,so daß dasjenige, welches am stärksten bestimmt, denSchluß der ganzen Rede macht. Da alles diesessehr viele und mancherley Fälle unter sich fasset, somuß umständlicher davon geredet werden.

§- 77?« Das Verbum nimmt seinen Casum nach Stelle dessich, es sey nun solcher der Gegenstand der Sache, Casus er nahm das Vucl?, oder der Person, rveicheeinem Vornehmer«. Kommen binde Casus , dessächlichen und des persönlichen Gegenstandes hintereinem Verbo zusammen, so stehet im Ganzen derDativ dem Accusativs vor, ohne Zweifel, weil derAccusativ der Sache den Begriff des Verbi ftbäl fer 'bestimmet, als der Dativ der Person: ich rtahmeinem Freunde einen Räch. Nur die Pro-

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