518 I.TH. 4.Abschn. Syntax.
nomina machen hier allersey Ausnahmen, weil emjedes Pronomen gewisser Maßm relativ ist, w-'lcheSsich auf ein vorher genanntes Substantiv beziehet,daher die Deutlichkeit erfordert, eS diesem so naheals möglich zu stellen. Die dahin gehörigen Fallesind etwa folgende. ,
1. Hat einer von beyden Casibus em Prono-men bey sich, so siehet er dem andern gerne vor, erbezeichne nun den Gegenstand der Sache oder derPerson: der Sterbende vermachte sein Ver-mögen fremden Personen; der Sterbendevermachte seinem Bruder alles; gib diesenRath einem andern; gib unsern Freundeneinen Räch; offenbare deine Geheimnisse nie-manden. Wenn sich aber das Pronomen des ei-nen Casus auf den andern Casum be.iehet, so mußes diesem nothwendig nachstehen: man verbanddem Aranken seine lVunden.
2. Haben beyde Casus Pronomina bey sich, sosollte eigentlich die allgemeine Regel wieder Stattfinden, und der Dativ dem Accusativs vorstehen;allein hier ist eS gemeiniglich gleichgültig, welcher»Casum man voran sehet: der Sterbende versmachte seinen: Vruder sein ganzes Vermö-gen, oder sein ganzes Vermögen seinem Vrusder; gib deinem Freunde diesen Rath, oderdiesen Rarh deinem Freunde. Nur, wenn derDativ unconcrescierte Bestimmungswörter bey sichhat, so wird er dem Accusativ? gerne nachgesetzet:offenbare deine Geheimnisse nur allein deisnem Freunde.
?. Ist einer von beyden Casibus ein Prono-men, so folgt dieses aus dem obigen Grunde alle-mahl unmittelbar auf das Verbum, es bezeichne
nun