2.K. V.d. Folge d. Wörter. §.773.774. 559
nun den Gegenstand der Person oder der Sacke:gib es deinem Druder; sage dieses einein an-dern; gib uns einen guten Räch; er ver-machte mir sein Haus.
4. Sind beyde Casus Pronomina, so wird derAccusativ gemeiniglich dem Dative vorgesetzet: sasge es mir; schicke ihn uns. Doch treten die per-sönlichen Pronomina, und besonders die R-^ciprocaden übrigen am liebsten vor: sage mir es; gibmir dieses; nimm dir dasselbe; sie ergabensich ihnen; er bildete sich es ein; sie maßtensich ihn an. Indessen ist es oft gleichgültig, wel-ches Pronomen voran gesetzet wird: sie maßten ihnsich an; er bildete es sich ein; ich will ihndir, oder dir ihn anvertrauen; er gab es mir,oder mir es, mirs.
§. 774. Wird der Gegenstand der Sache durch Fort-den Genitiv, der Gegenstand der Person aber durch sehung',den Accusativ ausgedruckt, so siehet der Genitiv,weil er den ganzen Aufschluß gibt, dem Accusativsnach: man überführte den Verbrecher vielerMissethaten; er begab sich der ganzen Sa-che; ich versicherte ihn dessen; man verwiesihn des Landes.
Wird ein Verbum mit zweyen Accusativen ver-bunden, so siehet derjenige, welcher den eigentlichenpersönlichen Gegenstand bezeichnet, dem andern vor:du nanntest deinen Freund dein alles; erschalt den Mann einen Verführer.
Wird außer den Gegenstanden der Person undSache noch ein Umstand durch einen Casum ohnePräposition ausgedruckt, so stehet er jenem nach:wir erwarteten den Gast drey Tage lang;
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