5ZO I.TH. 4'Abschn. Syntax.
finitiv mit zu aufgekläret oder bestimmet werden soff.Bestimmt er zunächst das Participium, so stehet ervor demselben, aus dem schon mehrmahls angeführ-ten Grunde: ich habe es ihm zu wissen gethan.Dienet er einem in dem Sahe vorkommenden Sub-stantive zur Bestimmung, so siehet er unmittelbarnach demselben: sie haben ihm ^Vcin zu trinsken gegeben, wc zu trinken nicht von dem Sub.stanrivo VVein getrennct werden kann. Bestimmeter das Ganze, b. i. das Verbum finitum mit sei-nem Participio oder Infinitive, so stehet er hinten,weil er hier den vornehmsten Aufschluß gewähret:wir haben beschlossen, diesen Tag auf demLande zuzubringen; er befürchtete, erkanntzu werden; ich wünschte ihn kennen zu ler-nen. In welchen beyden letzten und andern ähn-lichen Fällen erkannt und kennen auch als Be-stimmungen des Infinitives mit ZU angesehen wer-den können, daher sie ihm aus diesem Grunde vor-treten.
Oft ist es zweifelhaft, ob dieser Infinitiv zu-nächst das Ganze, oder das Verbum finitum, oderauch das Participium bestimmt, und alsdann istauch dessen Stelle gleichgültig: ich habe ihm be-fohlen aus dem Hause zu gehen, oder ich ha-be ihm aus dem Hause zu gehen befohlen.In dem letztern Falle wird aus dem Hause zugehen als Bestimmung des Participii befohlen,im ersten aber als Bestimmung des Ganzen betrach-tet. Nur wenn er der eigenen Bestimmungen vielehat, so erfordert die Deutlichkeit, ihn hinten zu fetzen.Man kann allenfalls sagen, wir haben diesen Tagauf dem Lande zuzubringen beschlossen; abernicht, ohne große Undeutlichkeit, wir haben diesenTag mit unfern Freunden drey Meilen von hier