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Bd. 2 (1782)
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2^K. Von der Folge der Wörter. §.784. 5Z4

auf dem Lande zuzubringen beschlossen, weildas Bestimmungswort hier viel zu weit von dembestimmten entfernet wird, daher es heijsen muß,Wir haben beschlossen, diesen Tag u. s. f.

§. 784. Befindet sich in dem Satze eine Ver- Stelle derneinung, so verneinet sie entweder den ganzen Sah, Vemei-oder nur einen emzslen Begriff in demselben. Imerstem Falle stehet sie in den einfachen Zeiten, wenndas Verbum keine andere Bestimmungen als seineCasus bey sich hat, hinten: ich gebe es dir nicht;ich sahe ihn den ganzen Tag nicht.

Hat dasselbe aber andere Bestimmungen bey sich,so tritt sie der letzten unmittelbar vor: er ist nichtzu Hause; er wohnet nicht hier; wir gehenheure nicht aus; wir werden dießmahl nichtzu Hause speisen. So auch, wenn das Verbumfinitum durch ein Participium oder durch einen In.finitiv bestimmt wird: ich habe ihn den ganzenTag nicht gesehen; er ist nicht zu Hause ge-kommen ; sie haben es nie gesagt.

Verneinet sie einen einzelen Begriff, so stehetsie unmittelbar vor demselben, und kann ohne Ver-änderung des Sinnes nicht von demselben getrennetwerden. Ich wünsche ihn nicht zu sehen,sagt etwas anders, als ich wünsche nicht ihnzn sehen, oder, nicht ich wünsche, ihn zusehen. So auch: es ist dir nicht erlaubt zugehen, und, es ist dir erlaubt nicht zu ge-hen; ich verlange nie, daß du verlierensollst, und, ich verlange, daß du nie verlie-ren sollst.

u. Von