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Bd. 2 (1782)
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l.Kap. Allgemeine Grundsätze. §. 6. 641

sus sehr gangbaren und überall befindlichen Quellenerlerner werden können»

§. 6. Nachdem dieses von der Geschichte unserer Allgrmei-Schriftzüge voraus gcseHet worden, muß die Anwen- «es GrunS--dung derselben entwickelt werden» Daß diese im Gesetz derGrunde nichts weniger als willkuhrlich ist, läßt sichschon daraus schließen, weil in der Sprache eigent-lich nichts völlig willkuhrlich ist und nichts völligwillkuhrlich seyn kann; aber daß diese Anwendungauch nicht nach künstlichen und versteckten Grundsä-tzen geschehen kann, erhellet daraus, weil sie von al-len Classen eines Volkes geschehen muß, daher ihreGrundsähe auch den mittelmäßigsten Fähigkeiten be>greifflich und einleuchtend seyn müssen.

Die hieroglyphische Art zu schreiben mahlte gan-ze Begriffe unter körperlichen Bildern, die Buch-stabenschrift aber druckt die einfachen Töne, worausdie Nahmen der Begriffe bestehen, mit gewissen vonjedem Volke angenommenen Zeichen aus. IhreAbsicht ist mit der Absicht der Sprache einerley,nähmlich verstanden zu werden, nur mit dem Unter-schiede, daß sich die Sprach? dem Gegenwärtigen ver-mittelst des Gehöres, die Schrift aber dem Abwe-senden vermittelst des Gesichtes verständlich macht.Da des Sprechens und Schreibens in der engernbürgerlichen Gesellschaft viel ist, und beyde nicht derGegenstand derselben, sondern nur das Mittel sind,den Endzweck der Gesellschaft zu erreichen und ihrenPflichten eine Genüge zu thun: fo kann und mußman zu der Absicht der Sprache und der Schriftnoch fetzen, daß sie so leicht als nur möglich ist, er-reicht werden muß. Von dieser höchsten und eini-gen Absicht sowohl der Sprache, als der Schrift,der leichtesten möIlichen Verständlichkeit, mußman allemahl ausgehen, wenn man beyde mit GrundAdel.S.Spr. U.V. ' Ss und