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Bd. 2 (1782)
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642 2»!H. Von der Orthographie.

und Nutzen beurtheilen oder untersuchen will. Esverstehet sich, daß diese möglichst leichte Verständ-lichkeit nicht nach willkührlichen Idealen, sondern nachsolchen Grundsätzen bestimmet werden muß, welcheein Volk bey Einrichtung seiner Sprache und Schriftdunkel empfunden hat, weil nur das in demselbenallgemein verständlich seyn kann, was diesen Grund-säßen gemäß ist.

Hieraus folget nun auch das allgemeine Grund-gesetz der Schrift aller Sprachen: schreib wiedu sprichst, weil die Schrift die Nahmen derBegriffe nach ihren einfachen Tönen dem Augedarlegen soll, folglich dem Auge keine andere Tönedarstellen darf, als wirklich gehöret werden, und sienicht anders darstellen darf, als sie wirklich gehöretwerden. Dieß ist gewisser Maßen das Naturgesetzeiner jeden Schrift, und alle Abweichungen und Ab-änderungen davon sind als so viele positive Gesetzeanzusehen, durch welche das Beste der Gesellschaftund der Sprache das Naturgesetz einzuschränken undnäher zu bestimmen gut gefunden. Ich bemerke hierzum voraus, daß diese Einschränkungen aufhebenund wegschaffen zu wollen, eben so viel seyn würde,als wenn man den in der bürgerlichen Gesellschaftlebenden Menschen auf das bloße Naturgesetz zurückführen wollte, welches ein Widerspruch von der er-sten und gröbsten Art seyn würde.

Fort- §. 7. Ich behaupte, das Gesetz, schreib wie

setzung. Hu sprichst, liege in der Schrift aller Sprachen zumGrunde, und behaupte nicht zu viel, weil es eine un-mittelbare Folge aus der höchsten und einigen Ab-sicht der Schrift ist; nur in der Anwendung dessel-Ven ist jedes Volk verschieden, oder, welches eben soviel sagt, jedes Volk hat dasselbe durch Mschwei-

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