Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
643
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i.Kap. Allgemeine Grundsätze. §.7. 64z

gend errichtete positive Gesetze eingeschränkt oder nä-her bestimmt, so wie das Beßte seiner Sprache undderen höchster Endzweck, die allgemeine und mög-lichst leichte Verständlichkeit es erforderten, oderdemselben zu erfordern schienen. Wie alte Völker,deren Sprachen wir nur noch auö Schriften kennen,dieses Gesetz angewandt haben, können wir jetzt nichtmehr so genau bestimmen, weil wir von der Art undWeise ihrer Aussprache nicht genau genug unterrich-tet sind.

Unter den heutigen Sprachen gibt es viele, de-ren Schrift gar sehr von der Aussprache abweicht,welche daher, wo nicht eine Widerlegung der ebenbehaupteten Allgemeinheit des Gesetzes schreib rviedu sprichst, doch wenigstens sehr wichtige Ausnah.men von demselben zu seyn scheinen. Es sind diesesdie Sprachen in dem hentigen westlichen Europa ,Großbritannien und Irland mit eingeschlossen, dc>ren Art zu schreiben daher von manchen für sehr un-gereimt und unnatürlich erkläret worden, weil sie sichso sehr, und oft ganz von der Aussprache entfernet.Allein bey einer genauern Untersuchung findet sich,daß diese scheinbare Ungereimtheit bloß eine weiseEinschränkung des obigen Grundgesetzes ist, welcheeben so unmittelbar aus der Absicht der Schrift,der allgemeinen Verständlichkeit stießt, als dasgedachte Grundgefeß selbst. Sie ist ein positi-ves Gesetz, welches das Naturgesetz nicht aufhebet,sondern nur einschränkt und näher bestimmt. Esist nothwendig, dieses ein wenig näher zu untersu-chen, weil der wahre Grund dieser Erscheinung ge-meiniglich so sehr verkannt wird.

Das Wesen einer Sprache bleibt bey einem jedenVolke, so lange es sich selbst üb?r!t,ssi'n ist, und ebendasselbe Volk bleibt. Allein dasÄußere,dasZufäll!ge

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