-.Kap. Allgemeine Grundsätze. §.Z. 647
siehet vielmehr noch dahin, ob selbst ihre Sprach-lehrer und Sprachgelehrten sich des Grundes, war-um in ihrer Sprache so verfahren wird, deutlich be- .wußt sind. Wenigstens kenne ich keinen, der ihnauf diese Art entwickelt hatte, wohl aber viele, wel-che mit einer Art von Achselzucken davon sprechen,und dadurch ihre Unwissenheit deutlich genug an denTag legen. Es ist vielmehr ganz ein Werk der dun-kelen Empfindung und des Bedürfnisses, und dereinigen und höchsten Absicht der Schrift/ welche je»des Volk eben so einförmig und einstimmig leitet,als sie dasselbe in andern Theilen der Sprache be-stimmet. Es sind daher auch alle in diesen Spra-chen geschehene Vorschläge, die Schrift der Ausspra-che gemäß zu machen, oder die Abstammung nochgenauer zu beobachten, und nicht bloß die nächsteallgemein bekannte, sondern auch die entfernte längstvergessene durch die Schrift zu bezeichnen, woran eswenigstens den Franzosen nicht gefehlet hat, unnützund vergeblich gewesen, weil sie wider das von derganzen Nation dunkel anerkannte Gesetz der allge-meinen Verständlichkeit stritten. 4. Es muß unsdieses ein Bewegungsgrund seyn, die dunkele Em-pfindung zu ehren, welche alles in den Sprachen lei-tet. Finden wir in irgend einem Theile der Spra-che eines Volkes ein übereinsiimmigeS allgemeinesVerfahren, so können wir sicher daraus schließen,daß es sehr tief in dem Bedürfnisse und der Absichtseiner Sprache und Schrift gegründet ist, und es istPflicht, diesen Grund aufzusuchen, und sich deutlichzu machen, nicht aber darauf zu schmähen, oder einsolches Verfahren aus willkührlich angenommenenGründen zu verwerfen.
§. 8. Ich kehre nach dieser Ansschmeiffung über Geschichtedie Schrift unserer westlichen Nachbarn, welche uns des Ml-
Ss 4 doch