-.Kap. Allgemeine Grundsätze. §.iO.n. 655
ist, als jene ein Werk der höhern Stufen derCul.tur ist, daher ihre Gesetze nur in den höhern undmittlern Classen jeder Nation sowohl entstehen, alsbefolget werden können. 6. Diese Gesetze sind nichtunveränderlich, sowohl an und für sich selbst, alsauch, und zwar vornehmlich, der Anwendung nach.Da sie in Ansehung sowohl ihres Ursprunges alsauch ihrer Befolgung von der Empfindung und demBewußtseyn sowohl der Absicht der Schrift, als auchdes Eigenthümlichen der Sprache und Schriftzügeabhängen, dieses Bewußtseyn aber nach dem jedes-mahligen Grade der Cultur sehr vieler Grade derDunkelheit, Klarheit und Deutlichkeit fähig ist, somuß auch die Befolgung der in der Sprache ge-gründeten Schreibegesetze nicht nur zu verschiedenenZeiten, sondern auch zu einer und eben derselben Zeitunter den verschiedenen Classen einer Nation sehrverschieden seyn. In rohen ungebildeten Zeiten istdieses Bewußtseyn sehr dunkel, daher ist auch dieArt zu schreiben sehr unsiät, schwankend und unge-wiß. Eben so dunkel ist diese Empfindung in auf-geklärten Zeiten unter den untern Classen der Na-tion; weniger dunkel unter den mittlern, zumahlwenn sie gelernet haben auf den Gang der Spracheaufmerksam zu seyn; am klarsten und deutlichstenbey denen, welche es bis zu klaren und deutlichenBegriffen in der Sprache gebracht haben, deren An- -zahl denn aber immer die geringste ist.
§. 11. Hierauf gründet sich nun die (Drrhogra? CrMrunzphie oder die jehre, wie eine Sprache nach den in derOrtho-derselben angenommenen Gesehn richtig geschrieben sraphie.werden soll, oder mit andern Worten, die jehre vonder Einschränkung des allgemeinen Naturgesetzes derSchrift durch die in jeder Sprache gültigen positivenGesetze.
Der