Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
657
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i. Kap. Allgemeine Grundsätze. §. ir. 657

bloß mit der Schönheit oder dem gehörigen Ver-hältnisse der angenommenen Schriftzeiclien beschäfti-get, und auf der andern von der Grammatik imengsten Verstände, welche es bloß mir der Richtig-keit des Ausdruckes zu thun hat, ob sie gleich billigals ein Theil der Grammatik oder Sprachlehreim weiterm Verstände angesehen werden muß, undihre Stelle daselbst verdienet.

Aber was für eine Stelle? Die erste oder dieletzte? Fast alle bisherige Deutsche Sprachlehrerräumen ihr die erste ein, und tragen sie gleich nachder Lehre von den Buchstaben und ihrer Aussprachevor. Allein es ist leicht zu zeigen, daß sie dahinnicht gehöret, sondern mit mehrerm Rechte den letz-ten Theil der Sprachlehre ausmachen muß. DasSchreiben seßt das Sprechen voraus, und man mußnothwendig erst richtig sprechen können, wenn manrichtig schreiben will. Ueberdieß erhält die Ortho-graphie einen großen Theil ihrer Erweislichkeit ausder Sprachlehre im engern Verstände, daher sie erstnach dieser vorgetragen werden kann. So setzt sieschlechterdings die Lehre von dem Baue der Wörter,von dem Tone, von der Zusammensetzung der Wör-ter u. s. f. voraus, und die Lehre von der Jnterpun-ction kann gar nicht vorgetragen werden, wenn mannicht von den Sähen und ihren verschiedenen Artenunterrichtet ist. Das letztere haben einige neuereSprachlehrer gesuhlt t, aber sich nicht anders zu hel-fen gewußt, als daß sie die Interpunctton aus derOrthographie zu verbannen, und zur Oratorie zuverweisen gesucht, wohin sie doch so wenig gehöret,als die Lehre von den Sätzen, weil es beyde noch mitder Richtigkeit zu thun haben, und daher ihren Platznothwendig in der Sprachlehre finden müssen. Siehätten dieses gewaltsame Mittel nicht nöthig gehabt,Adel.D.Spr. U.S. T t wenn