Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
659
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i.Kap. Allgemeine Grundsätze. §.iz. 659

erst in dem folgenden Kapitel dessen Anwendung aufeinzele Fälle gezeiget werden kann.

§. iz. 1. Man schreibe das Deutsche mit Manden eingeführten Gchrifrzeichen, folglich mit Meibt mirDeutschen Buchstaben. Diese Regel verstehet A"'^e» -sich eigentlich schon von selbst, gilt auch nur so lcm- ^ge, als der Schreibende die allgemeine Verständlich-keit zur Absicht hat, weil es ihm fönst unbenommenbleibt, seine Muttersprache mit lateinischen, Griechi-schen , Hebräischen oder auch willkührlichen Schrift-zeichcn zu schreiben. Allein, da wir im Deutschen sowohl für den Bücherdruck, als auch für die Cur«rentfchrift eine gedoppelte Schrift haben, die eckige,welche einmahl für die Deutsche Sprache eingefüh-ret ist, und die runde, deren wir uns im Lateinischenund den daraus entstandenen neuern Sprachen be-dienen , so müssen wir uns noch ein Paar Augenbli-cke dabey aufhalten. Es können nähmlich im Zu-sammenhange der Rede sehr oft Wörter aus frein»den Sprachen mit vorkommen, und da fragt es sichnun, mit welcher Art von Schriftlichen sie geschrie-ben werden müssen.

Ehedem schrieb man alle in der Rede vorkom-mende fremde Wörter, die eigenen Nahmen allen-falls ausgenommen, mit Lateinischen Buchstaben,und trieb diese Sorgsalt so weit, daß man auch dismit Deutschen Endungen versehene Wörter halb mitLateinischen und halb mir Deutschen Buchstabenschrieb: holtet, x>uiAiren. Dieß geschahe vor-nehmlich zu der Zeit, da man es noch für schön hielt,die Teutsche Sprache mit fremden zu vermengen, undsie alle Augenblick und ohne alle Noth mit Latrini»sehen, Französischen und Italiänischen Brocken aus»zustutzen. Der aufkeimende gute Geschmack lernte

Tt s endlich

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