i. Kap. Allgemeine Grundsätze. §. 15. 669
ten soll. Denn die ganze vorgeschlagene Verände-rung hat doch nur eine kleine Einseitigkeit und Vor-liebe gegen die morgenlandischen Sprachen zumGrunde. Eine jede vorgeschlagene Neuerung mußeinen überwiegenden Nutzen hüben, wenn sie nichteine bloße Neuerung seyn soll; aber hier zeigt sich,wenn man alles, was im vorigen gesagt worden^zusammen nimmt, mehr Nachtheil cü6 Nutzen.
§. 15. Ganz anders verhalt e6 sich mit Wörtern Fort-aus fremden Sprachen, welche theils noch nicht das setz""S.völlige Bürgerrecht erhalten haben, theils aus sol-chen fremden Sprachen entlehnet worden, welche,wo nicht dem größten, doch einem großen Theile derSchreibenden bekannt sind. Denn eben weil dieseSprachen bekannter sind, so kommen uns die ausihnen entlehnten Wörter auch in ihrer einheimischenTracht öfter zu Gesichte, daher die möglichst leichteVerständlichkeit erfordert, ihnen diese Tracht auchaußer ihrem Vaterlande zu lassen; theils um denFremdling, der das Bürgerrecht noch nicht erhaltenhat, so gleich durch sein äußeres anzukündigen, theilsund vornehmlich auch, ihm dem Äuge, welches anseine eigenthümliche Tracht bereits gewöhnet ist,nicht unkenntlich zu machen. Die hierher gehörigenWörter sind von dreyfacher Art.
Es sind Wörter aus neuern Sprachen, welcheanders schreiben, als sie sprechen. Oben ist bereitsbemerket worden, daß die Abweichung der Schriftvon der Aussprache für diese Sprachen ein nothwen-diges Mittel ist, die nächste Abstammung, wenig-stens dem Auge, so lange als möglich ist, sichcbar zuerhalten. Selbst die Franzosen , welche doch in An-sehung des Geschmackes das erste Volk in der Weltzu seyn behaupten, unterwerfen sich dieser Unbequem-
lichkeit,