Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
681
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r.Kap. Allgemeine Grundsätze. §.16. 68-

zum Grunde gelegt werden muß. Man hüte sich,daß man dem Ausdrucke die beste Aussprachekeinen willkührlichen Sinn unterschiebe, weil es eineabsolute und metaphysische Güte und Richtigkeit inkeiner einigen Sprache gibt und geben kann, wie ichan einem andern Orte zu beweisen suchen werde,sondern diese Ausdrücke bloß relativ, in Beziehungans jede Sprache und Mundart genommen werdenmüssen. Hat in einem in mehrere Mundarten ge-theilten lande eine derselben den Vorzug, daß sie inallen oder doch den meisten Provinzen, und unterallen oder doch den meisten und vornehmsten Classenjeder Provinz gleich bekannt und verständlich ist, soist diese auch die beste Mundart, und ihre Ausspra-che im Ganzen die beste Aussprache, folglich dieje-nige, welche in der Schrift zum Grunde gelegetund befolget werden muß, daher denn eine solcheMundart auch die Schriftsprache eines Landes ge-nannt wird.

Daß wir in Deutschland eine solche allgemeineSchriftsprache haben, weiß ein jeder, und wenn mandasjenige erwäget, was von dem Ursprünge derselbenin der Einleitung zum ersten Theile des Lehrgebäu-des gesagt worden, so wird man auch in Ansehungihres Ursprunges und ihres wahren und eigentlichenSißeS nicht länger zweifelhaft seyn können. Kurzes ist keine andere als die Mundart der südlichenChursächsischen Lande, in welcher sich der gute Ge-schmack, welcher allein eine Mundart zur allgemei-nen Schriftsprache eines Volkes erheben kann, amfrühesten entwickelt, und am allgemeinsten verbreitethat. Daß sie das wirklich ist, lehret der Augen-schein, weil die Deutsche Schriftsprache in keinerProvinz weder so rein, noch so allgemein gesprochenwird, als eben in dieser. Diese Mundart hat nun

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