i.Kap. Allgemeine Grundsätze. §.22. 723
gewiß, und der Schreibegebrauch schwankend ist;so laßt sich nicht mit Gewißheit entscheiden, welcheSchreibart die richtigste ist, beredtsam, Beredt-samkeit, oder beredsam, Beredsamkeit, weil siemit eben dem Rechte unmittelbar von bereden, alsunmittelbar von beredt abstammen können. So. auch rrieglich, becrieglich, und rrüglich, betrüg-lich, welche sowohl von Trug und Betrug, alsvon kriegen und bekriegen gemacht seyn tonnen,die Aussprache auch schwankend ist, und bald ein ü,bald ein ie hören laßt. Da indessen die letzte Aus-sprache die häusigste zu seyn sch-inet, so hat auch dasje den Vorzug. Bem'eger aber ist nur allein -ich,tig, weil es, so wie alle Verbalia auf — er von o. inInfinitiv abstammer. S. auch §. 59. Beiisäin?gbemerke ich noch, daß man sich hüte, die Infinitivemancher irregulären Veiborum von ihren Imper-fectis oder Substantiven abzuleiten, und betrügen,flühen,fiüßen, Iüßen, schüßcn, zichen u. s. f.schreiben zu wollen, weil die von den Präm itis ab-geleiteten Substantiv« Betrug, Flucht, Fluß,Guß, Schuß, Zucht, lanren. Aus der !chre vonden irregulären Verbiö erhellet, daß alle ihre Theileunabhängig von einander gebildet worden, und dahernur Seitenverwandte sind, nicht aber von einanderobZelkitet werden dürfen.
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