722 S.TH. Von der Orthographie.
möglich, daß sie dabey auf einen irrigen Grund"ge«rathen kann, den sie aber wieder verläßt, so bald sieihren Irrthum dunkel gewahr wird. Indessen könnendoch manche einzele Fälle davon übrig bleiben, undin andern haben kurzsichtige Sprachlehrer, die diesenGrund so gleich zum Gesetze machten, die Rückkehrerschweret und ausgehalten, ob sie gleich im Ganzenwenig Einfluß auf das Allgemeine haben können.Des Grundsatzes, daß gleichlautende aber verschie-dene Wörter auch durch die Schrift unterschiedenwerden müssen, ist schon im vorigen gedacht worden.Ein anderes Beyspiel ist der Sah, daß man nacheinem Doppellaute keinen Consonanten verdoppelnmüsse, der wieder auf dem irrigen Grundsätze beru-het, daß nach demselben kein Consonant verdoppeltgehöret werde, oder, welches eben das ist, daß keinDoppellaut geschärst gesprochen werde, welcher Irr-thum eine Folge der verworrenen Begriffe war, wel-che man von den langen nnd kurzen Sylben hatte.Man schrieb daher schleifen, reißen, schmeißen,reifen, da man doch deutlich schleif- fen, reis-sen,schmeis-sen, reif? fen spricht, eben so wie manreirzcn, beirzen, ^Veirzen schreiben und sprechenmuß. Hier würde ich der Aussprache gemäßer denConsonant auch verdoppeln, weil der Doppellautwirklich geschärft wird. Indessen ist doch auch wahr,baß die Aussprache dabey wenig oder nichts gewinnt,weil f und ß nach einem Doppellaute nur auf einer-ley Art ausgesprochen werden können. Ob das hund die Verdoppelung der Vocale zur Bezeichnungder Dehnung auch mit unter die irrigen Gründe ge-höre, die man folglich zu verlassen berechtigt ist, wer-den wir im folgenden sehen.
4. Wenn die Aussprache die Schrift alleinnicht bestimmen kann, die nächste Abstammung un-gewiß,