2. Kap. Einzeler Buchstaben. §. 27. 737
2. Auch die Ableitung läßt die Verdoppelungder Regel nach unberührt, so lange sich der Tonnicht ändert: Hoffnung von hoffen, nicht Hoff-nung, weil solches leicht von Höf abgeleitet, undfolglich gedehnt gesprochen werden könnte; Herr/sehen, Herrscher von Herr; vortrefflich vontreffen; Schifffahrt vsn Schiff; männlich,N^annfchafr, inannbar von Mann; sammt,sämmtlich von faminen; Gottheit, göttlichvon Gort; bekannt, Bekanntschaft, kenntlich,Bekenntniß, Kenntniß von kennen; 2lnkömm-ling von kommen; Narrheit von ^7?arr; be-waffnen von Waffen; öffnen von offen; schluck-en von schlucken; mittelst, vernntscln, vermit-telst von Mirre; Irrthum von irren, u. s. f. Nurin einigen wenigen rechtfertigt der alte und allgemeineGebrauch die Unterlassung der Verdoppelung, wennein ConsonanS darauf folget: Gunst von gönnen;Aunst, künstlich, künsteln von rönnen; Ge-winst von gewinnen; Gespinst von spinnen;Brunst von brennen; Anstalt von stellen; Ge-schäft von schaffen; Runzel von Rinne; bei-fen, belfern von bellen, u. s. f. Vermuthlichweil in den meisten die nächste Abstammung für dengrößten Theil der Schreibenden bereits zu dunkel ist,daher man ihre Bezeichnung für mmöchig gehalten,zumahl da der Ton nicht darunter leidet, und unnö«thige Häufung der Consonantcn nur das Auge be-leidiget.
z. Wenn von einer geschärften Partikel, inwelcher der Csnsonans nicht verdoppelt wird, ein an^dereS Wort abgeleitet wird, so wird der ConsonanS verdoppelt. In und hin haben aus dem oben be-reits angemerkten Grunde kein verdoppeltes n, wohlaber die davon abgeleiteten von innen, inner, in-Adel. D. Spr, u. V, An« mr,