796 2. Th. Von der Orthographie.
1. Das Anführungszeichen, (>.) die unmit-telbaren W^rte eines andern, sowohl bey ihrem An-fange und Beschlusse, als auch vorn an den Zeilenzu bezeichnen.
2. Das Theilungszeichen (-oder-), einge-theiltes' Wort zu bezeichnen; so wohl am Ende derZeilen, frucht-dar, als auch, wenn die Endsylbeund in Zusammensetzungen das bestimmte Wort ein-mahl verschwiegen wird, ein-und zweiseitig.
?. Das Vindezeichen, welches dem vorigengleich ist, zusammen gesetzte Wörter zu bezeichnen,wenn man Ursache hat, sie nicht völlig als ein Wortzu schreiben, wovon §.72. f. hinlänglich gehandeltworden.
4. Der Einschluß oder die Parenthese, ( )oder ^, einen eingeschobenen Satz oder Begriff zuunterscheiden; wo man sich aber vor dem Mißbrauchsolcher Einschiebsel zu hüthe» hat, weil sie die Redeverdunkeln.
5. Das Zeichen einer abgebrochenen Rede,- -, wohin auch der nur zu oft so sehr gemißbrauchteGedankenstrich — gehöret. Und endlich
6. Der Apostroph ('), ein willkührlich wsgge.worftnes e zu bezeichnen, kaum hatt' cr dieß ge-sagt.
§. 84. Ich sage willkührlich, weil das e inder Biegung und Ableitung sehr oft weggeworfenwerden kann und muß, ohne daß es durch einen Apo-stroph ersetzt werden dürft: dieß für dieses, Tag-arbeit für Tagearbeir. Ja in der vertraulichenSprache des Umganges wirft man das e am Endegleichfalls häufig weg, hab ich, zu Derr gehen;
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