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ten, auf ihr Anbringen und Werbung, Wilhel-men von Grumbachs, Grnsi von Mandelslo,und Wilhelmen von Sreins halben, gegeben,
und die 1566 auf iZ Bogen in Quart gedruckt ist, auchvon Rudolphi seiner QotKa Diplomattes einverleibtworden ). Da ich nun sowohl diese Antwort, alsauch alle andere dahin schlagende Schriften, von beidenTheilen, mit allem Fleisse durchlesen mußte, um von demwahren Werthe meiner Nachtigall urtheilen zu können:so hatte ich bereits die merkwürdigsten Parallelstcllen inihnen ausgezeichnet, und war Willens, sie, wie es kom-men wurde, Zur Erläuterung, oder Bestärkung, oder Wi-derlegung, der schwachen Stimme des guten Vogels un-terzulegen. Doch bey näherer Erwägung fand ich für gut,demjenigen in nichts vorzugreiffen, der es einmal wagendürfte und wollte, die Grumbachschcn Handel in allem ih--rem Umfange, mit Freymüthigkeit und Einsicht in diedamalige deutsche Staatsverfassung, zu beschreiben» Mirgenüge, diesem Manne, dem ich den Geist eines Salu-' Mus oder St. Real siebenfältig wünsche, eine Kleinigkeitzur Hand geschafft zu haben, die er ungern vermissen wür-de, und die ich ohne weitere Vorrede hier mittheile»
i«) IM H. S. 62 ^ 9Z.
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