dcrn ihn sogar sehr scharfsinnig vertheidiget. Herr Eber?hard behauptet, daß GOtt bey seinen Strafen, einzigund allein die Besserung der Bestraften zum Zwecke habenkönne und müsse. L.eibmy hingegen dehnet diese Besse-rung nicht allein auf die aus, welche die Strafen nur mitansehen; gesetzt auch, daß sie bey den Bestraften selbstnicht Statt fände: sondern er redet auch der blos rächen-den Gerechtigkeit Gottes , welche weder die Besserung,noch das Ercmpel, m meme lg reparstion c!u mal, zurAbsicht habe, sehr ernstlich das Wort; indem er sie nichtblos auf die von den Theologen erwiesene Androhung,sondern auf eine wirkliche Convenicnz, auf eine gewisseSchadloshaltung des Verstandes, gründet. ( Selbstden Satz, daß die Sünde deswegen unendlich bestrastwerde, weil sie ein unendliches Wesen beleidige, hat ernirgends verworfen, oder auch nur gcniißbilliget. Ersagt zwar an einem Orte, daß einmal eine Zeit gewesen,„als er diesen Saß noch nicht genugsam untersucht hatte,„um darüber ein Urtheil zu fallen.,, ) Ich finde abernicht, daß er es nachher gefallt; ohne Zweifel wcil ernach-hcr, als er ihn genugsam unlersuckt hatte, erkannte, daß
sich
Lette elpeee cle jusrlce, qui n'a point pcmr KutI'smanclementi. in 1' exemple, ni meme la renai-ntiunZu msl. — Hobbe8 et ejuelczues sMreL n'aljmettendpoint cette ^itiee punitive, czui eK propremeM vin-<Zicative. — Nais eile eü tonjo^rs fvnäee cl-ins unrapport 6e convenünce- rzui coMente non ssulement1'ofkense, mai5 encore les s-il;es qui 1^ vu^erit,- eom-me uns helle muliczus, c>u dien ime bonue ai-Ldite-6ture ec>NtentL les elprits biensaits. ?7-co.i. H. ^z.
) TKtod. III. 92.