lX. Wenn nun aber die Ewigkeit der Strafen in un-^zweifelten j.eibnitzischen lehren so offenbar gegründet ist:so muß sie sich auch zu beiden Hypothesen von der Voll-kommenheit der Welt, der gleichmäßigen sowohl als derwachsenden , schicken; wenn sich anders das ganze Sy-stem des leidniß, wie ich gesagt habe, gleichgültig gegendiese Hypothesen verhält. Und das thut sie auch wirklich;unter der Einschränkung nehmlich, daß sowohl die eine alsdie andere Art der Vollkommenheit nicht von jedem ein-zeln Wesen, sondern von den totalen Zustanden aller We-sen zugleich, pradiciret wird. Unbeschadet der einen undder andern, kann ein moralisches Wesen nicht allein inseinem Fortgange zur Vollkommenheit stocken, nicht alleineinige Schritte zurückgehen: sondern ich sehe nicht, war-um es nicht auch in diesem Rückgange ewig beharren ,undsich immer weiter und weiter von seiner Vollkommenheitentfernen könnte? Auf dieser Möglichkeit beruhet der exo-tcrifchc Grund, den leibniß für die unendliche Dauer derVerdammniß, aus der endlosen Fortsetzung der Sünde her-nahm. Nur hatte er, um ganz orthodox zu seyn, nichtnur eine ewige Verdammniß, sondern eine ewige in alleEwigkeit wachsende Verdammniß daraus folgern müssen.
X. Allerdings schaudert die Menschheit bey dieser Bor-stellung, ob sie schon nur auf die blosse Möglichkeit sichbeziehet. Ich möchte aber darum doch nicht fragen:warum mit einer blossen Möglichkeit schrecken? Denn ichmüßte mich der Gegenfrage besorgen: warum nicht damitschrecken, wenn sie doch nur eigentlich für den erschrecklichseyn kann, dem es mit seiner Besserung nie ein Ernst ge-wesen ?