Wesen? Geseßt aber auch, dasi es selbst init dieser Mög-lichkeit noch nicht seine Richtigkeit hätte; daß sie zwarmir der Vollkommenheit deS Ganzen bestehen könnte;daß aber der ewige Rückgang eines moralischen Wesen,in sich selbst widersprechend wäre: so bleibt auch so nochdie Ewigkeit der Strafen nach den strengsten leibnitzischenGrundsätzen gerettet. Genug, daß jede Verzögerung ansdem Wege zur Vollkommenheit in alle Ewigkeit nicht ein-zubringen ist, und sich also in alle Ewigkeit durch sichselbst bestrafet. Denn nun auch angenommen, daß dashöchste Wesen.durchaus nicht anders strafen kann, als zu?Besserung deS Bestraften; angenommen, daß die Besse-rung über lang oder kurz die nothwendige Folge der,Strafe sey: ist es schon ausgemacht, ob überhaupt dir,Strafe anders bessern kann, als dadurch, daß sie ewigdauert? Will man sagen? „allerdings; durch die lebhafte Er-innerung, welche sie von sich zurück läßt,, Als ob dies?lebhafte Erinnerung nicht auch Strafe wäre?
XI. Doch warum bey, Dingen verweilen, die niemandleugnet? Nicht die Ewigkeit der natürlichen Strafen wirdgeleugnet, sondern — was denn? — die Ewigkeit derHolle . —Also ist beides nicht eines? Also ist die Hölleetwas anders, wenigstens etwas mehr, als der Inbegriffjener Strafen ?—Zch weiß wohl, daß es Theologen giebt,die dieser Meynung sind. Mein ich finde, daß, wenig,stens Herr Eberhard unter diese Theologen nicht gehö-ret; und er ist darum gewiß nicht weniger orthodvr, alssie. Denn in der ganzen Religion ist nichts, was so ct-«oas zu glauben nöthige. Vielmehr kann und darf man
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