Ausgabe 
11 (23.2.1851) 8
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Die Steinkreuze. *)

In Altbayern, in Schwaben, im Fränkischen und in der Oberpfalz findet mannoch hie und da an den Straßen massive Kreuze von Stein, die man nicht zu beach-ten pflegt und deren Ursprung man nicht allenthalben kennt. Fragt man die Leutein den Gegenden, wo solche Kreuze sich befinden, was sie bedeuten, so erhält mangewöhnlich zur Antwort, daß sie die Stelle bezeichnen, wo die im Kampfe mit denSchweden Gefallenen zusammen begraben wurden. Dieser Meinung steht entgegen,daß derlei Kreuze Jahrhunderte vor dem^ Erscheinen der Schweden vorhanden waren,und daß man in dem Gräuel der Verwüstung wohl schwerlich an die Ausrichtungsolcher nicht unkostspieligen Kreuze denken konnte, um so weniger, als die Leute da-mals nicht hatten, womit sie ihren Hunger stillen oder ihren Körper bedecken konnten.Andere sind der Ansicht, daß diese Kreuze denselben Ursprung unv dieselbe Bedeutunghaben, wie die gewöhnlich aus Holz verfertigten, die überall, wo sich das Christen-thum verbreitete, an den Wegen aufgerichtet wurden, um daS Gemüth deS Wanderershimmelwärts zu lenken. Dieser Meinung widerspricht schon die ungewöhnliche Formund Materie dieser Kreuze, und wenn Andere glauben, daß sie die Stelle bezeichnen,wo unsere Ahnen zu Gericht gesessen, so fehlt dieser Ansicht die Wahrscheinlichkeitnicht bloß, sondern auch jeglicher Beweis. Zwar ist allerdings richtig, daß häufigbet Steinen Gericht gehalten wurde, doch aber nicht bei solchen, welche Menschen-hände zur Stelle schafften, sondern welche die Natur gesetzt hat. Ich konnte nurwenige Notizen über diese Kreuze auffinden, doch reichen sie hin, über Ursprung undBedeutung die erforderlichen Aufschlüsse zu geben. Wenn in den Vorzeiten Jemanderschlagen wurde, übten die Verwandten des Getödteten entweder Blutrache an demMörder, woraus sich nicht selten die blutigsten Fehden zwischen den betheiligten Fa-milien entwickelten, oder aber eS mußten die nächsten Verwandten deS Ermordeten zu-frieden gestellt werden durch Entrichtung des WehrgeldeS oder durch andere Bußen,die sehr mannigfaltig waren und deren Bestimmung entweder dem öffentlichen Nichter,vor welchem Klage gestellt ward, oder einem besonders hiezu aufgestellten Schieds-gerichte überlassen wurde. Daher rühren auch die Steinkreuze, von denen hier dieRede ist, wie sich aus folgendem Falle ergibt. Im Jahre 1484 ermordeten SigmundGolter von Hebseg und Georg Erman von Zell den ZachariaS Micko von Mittelried.Da die Kinder des Erschlagenen theilweise dem Abt von Kempten , theilweise demMarschall Alexander von Pappenhcim leibeigen waren, so stand es diesen beiden zu,denselben Genugthuung zu verschaffen. Um Blutvergießen zu verhindern, überließensie den Austrag der Sache einem Schiedsgerichte, und dieses setzte fest: Die Thätersollen den Todtschlag bessern:

1) dadurch, daß sie dem Erschlagenni einen Dreißigsten durch den Pfarrervon Tanheim oder einen andern lesen,

2) ihn in der Pfarr zu Münchroth besingen und U) Messen lesen lassen.

3) daß die Thäter vier Wallfahrten machen, nämlich gen Rom, Aachen ,Ein,siedeln und zum heiligen Leonhard in Jachenhofen,

4) daß sie ein Steinkrcuz, das fünf Schuh lang, drei breitund ungefährlich einen Schuh dick seyn soll, setzen, wo esdie Verwandten deS Erschlagenen haben wollen.

Hieraus ersehen wir deutlich sowohl Ursprung und Bedeutung, als auch dieForm und Größe dieser Kreuze. Letztere war nicht immer gleich, denn in einemandern Falle wurde bestimmt, daß es sechs Schuh lang seyn, in einem dritten, daßes fünf Schuh über die Erde hervorragen soll. UebrigenS waren dieselben nicht ausmehreren Steinen zusammengesetzt, sondern aus einem Stücke gearbeitet.

Daß auch im Fränkischen die Setzung von Steinkrcuzen üblich war, beweistfolgender Fall:Ich habe", heißt es in den Entleibungsaclis Fritz Nppels von Vach

') vr. Witimcmn in Rndhardts Taschenbuch für vaterländische Geschichte.