Ausgabe 
11 (23.2.1851) 8
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(gegenwärtig im Landgericht Nürnberg ) vom Jahr 1523,meinen Bruder, FritzAppel genannt, zu Vach gesessen, derselbig hat etwan in einem Zorn einen, FritzKaiser genannt, auch zu Vach gesessen, entleibt, darum er denn eine Zeit zu flüchtengangen, in mittler Zeit ist ihm zu solchs Todtschlags Vertrags und Büßung vondes Abgeleibten Frawen und Freundschaft und mit ihr aller Willen ein Tag, sichentlich mit ihnen deßhalb zu vertragen gen Vach angesetzt und bestimmt worden, dener dann gesucht hat und solche Sach mit beder Partien sreien guten Willen undWissen durch sieben Mann, auf jeder Seite drei und ein Obmann, mit dem daöbereift mag werden, also und zum ersten zc. Weiter ist ihm aufgelegt worden, demEntleibten ein Kreutz zu setzen."

Auch in Altbayern war es üblich, solche Steinkreuze zu setzen, wie aus folgen-dem Falle sich ergibt: Hans von Torring zu Seefeld, der im Jahr 1518 seineneigenen Knecht Christian Leitgeb todt schlug, ward von dem Herzog Wilhelm vonBayern durch Vermittlung des Kurfürsten Friedrich von Sachsen unter folgendenBedingungen wieder zu Gnaden aufgenommen:

1) mußte er dem Erschlagenen in der Pfarr zu Nlting mehrere Gottesdienstehalten,

2) eine Wallfahrt nach Aachen verrichten lassen und an dem Weg vonSeefeld und Alting ein steinernes Kreuz setzen und

3) den Kindern des Erschlagenen Ivv Gulden geben.

Der älteste Fall, der mir bekannt geworden, gehört dem Jahre 1473 an.Bezüglich des Steinkreuzcs ward hier festgesetzt, daß solches an die Michaelskirche zuKaufbeuren (denn daselbst fiel der Todtschlag vor) angelehnt und darnach zum An-denken deS Erschlagenen an der Stelle, welche der Stadtrath und die AnverwandtendeS Getödteten bezeichnen würden, eingegraben werden soll. Im Jahr 1596 kommtder letzte mir bekannte Fall vor, daß unter Anderem die Errichtung eines SteinkreuzeSzum Andenken eines Erschlagenen festgesetzt, gleichwohl aber auf vieles Bitten deSBetheiligten wieder erlassen wurde.

Bei dem gänzlich geänderten Criminalgerichtsverfahren konnte auch in der Folge,zeit von Setzung solcher Kreuze nicht mehr die Rede seyn.

N a n c y.

Nancy, 3. Febr. Gestern wurde hier an die Stelle der bereits sechs Jahreihr Amt als Generaloberin deS Ordens der barmherzigen Schwestern vom heiligenCarl Borromäus verwaltenden Schwester Ludwine die bisherige Assistentin, SchwesterMechtilde aus der angesehenen Familie de Rosieres zur Generaloberin gewählt, indemdie hohe Würde nicht länger als sechs Jahre von einer Vorsteherin bekleidet werdenkann. Dieses wichtige Amt von sich,abzuwenden, hatte die eben so eifrige als demü-thige Schwester Mechtilde die fromme List gebraucht, in der ihr vorzüglich obliegendenKorrespondenz mit den einzelnen Häusern stetö auf die Übeln Umstände ihrer sehrerschütterten Gesundheit und daö ungünstige Prognostikon der Aerzte in Bezug auf dieDauer ihrer Lebenslage aufmerksam zu machen. Umsonst. Mit großer Majoritätward sie von den Schwestern deS Ordens, die Alle vom vierten Jahre ihrer Profes-sion an wahlberechtigt sind, als Generaloberin gewählt. Bei der Verkündigung deSResultats fiel sie ohnmächtig zusammen. Ihr Flehen um Abnahme der wichtigenWürde und Bürde wurde aber nicht erhört. Unter der Verwaltung der Mutter Lud-wine hat der Orden in wenigen Jahren eine große Ausbreitung gewonnen. Außerdem in frischem Aufblühen begriffenen Hause in Berlin wurden allein in Preußen dieHäuser zu Bonn, Andernach, Eupen, Wallerfangen, Ehrenbreitstein gegründet unddie Besorgung deS Haushaltes im bischöfl. Convict zu Trier übernommen. DaS Wich-tigste ist jedoch die Gründung eines deutschen Mutterhauses in Trier , welche durchdie aufopfernde Fürsorge deS hochwürdigllen Herrn Bischofs in Trier bewirkt wurde.Mit sehr geringen Mitteln beginnend, erfreut sich auch dieses Haus eines ganz beson-